Gunther Zieschank  Büromöbel Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt die Büro- Arbeitsplatzgestaltung Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und somit    des A rbeitsplatzes kann jeder Versicherte einen Antrag auf  Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen stellen Für Büroarbeitsplätze werden dafür im Wesentlichen rostühle, höhenverstellbare Schreibtische und Stehpulte bis zu einer bestimmten Obergrenze gefördert.  Nach aktueller Auskunft  der Dt. RV Bund sind das  z.Zt.  für einen Drehstuhl bis 435,00 € und einen höhenverstellbaren Tisch bis 800,00 € (jeweils inkl.  MwSt.) * Die Anträge werden vom Arbeitnehmer gestellt, d ie bewilligten Alltagshilfen  sind dann  Eigentum des Arbeitnehmers. Die Formulare finden Sie auf der Internetseite http://www.deutsche - rentenversicherung - bund.de Unter Berücksichtigung schon vorhandener Büromöbel  läßt sich durch höhenverstellbare (motorisch oder Lift)  Beistelltische ein Sitz - Steharbeitsplatz bilden , der im  Verbund mit einem guten Bürodrehstuhl die  Reh abilitation des Mitarbeiters fördert. Doch  nicht nur zur Rehabilitation, sondern auch zur Förderung und Erhaltung der  Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter dienen  im besonderen Maße  Arbeitsplätzen, die ein en Wechsel  der Körperhaltung ermöglichen und fordern. * Preisangaben ohne Gewähr REISS NOVO - ECO N DRV Internetformulare G0100 G0130