Rehabilitation und Teilhabe am ArbeitslebenDie Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt die Büro-Arbeitsplatzgestaltung Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und somit desArbeitsplatzeskann jeder Versicherte einen Antrag auf Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen stellen. Für Büroarbeitsplätze werden dafür im Wesentlichen Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische und Stehpultebis zu einer bestimmten Obergrenze gefördert. Nach aktueller Auskunft der Dt. RV Bund sind das z.Zt. für einen Drehstuhl bis 435,00 € und einen höhenverstellbaren Tisch bis 800,00 € (jeweils inkl. MwSt.)*Die Anträge werden vom Arbeitnehmer gestellt,diebewilligtenAlltagshilfen sind dann Eigentum des Arbeitnehmers.Die Formulare finden Sie auf der Internetseitehttp://www.deutsche-rentenversicherung-bund.deUnter Berücksichtigung schon vorhandener Büromöbel läßt sich durch höhenverstellbare (motorisch oder Lift) Beistelltische ein Sitz-Steharbeitsplatzbilden, der im Verbund mit einem guten Bürodrehstuhl die Rehabilitation des Mitarbeiters fördert.Doch nicht nur zur Rehabilitation,sondern auch zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter dienen im besonderen Maße Arbeitsplätzen, die einenWechsel der Körperhaltung ermöglichen und fordern.* Preisangaben ohne GewährREISS NOVO-ECO NDRV InternetformulareG0100G0130